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Ausbildungsangebote


In vielen Betrieben sind Flurförderzeuge (insbesondere Gabelstapler), Hubarbeitsbühnen, Krane und Motor- bzw. Kettensägen (auch als Motorkettensägen bezeichnet) nicht mehr wegzudenken.

Alle Maschinen und Anlagen funktionieren natürlich nur am Sichersten, wenn dafür speziell ausgebildetes Personal zum Einsatz kommt.

Sie als Arbeitgeber dürfen im Normalfall nur Personen mit der Benutzung beauftragen, wenn diese ein Mindestalter von 18 Jahren, ihre geistige und körperliche Eignung sowie ihre Befähigung (Ausbildung) nachweisen können.

Wir bilden Ihr Personal stets nach den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Vorgaben aus; wenn Sie es wünschen auch in Ihrem Betrieb (unsere Empfehlung bei Hubarbeitsbühnen).

Unser Ausbildungsangebot wird zu einem Zeitpunkt durchgeführt, der Ihren betrieblichen Bedürfnissen entgegenkommt (meistens am Freitag und Samstag).

Alle Kursteilnehmer müssen mindestens über das Sprachniveau B1 Deutsch (besser: B2 Deutsch) gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) verfügen.

Unser umfassendes Schulungs- und Unterweisungsangebot (jährliche themenbezogene Schulungen bzw. Unterweisungen) finden Sie unter Leistungen.